- 1995 -

1287. Januar 16. (Ratibor.)

Marcelli.

Bischof Thomas fordert unter Uebersendung der gleich anzuführenden Briefe des Bischofs von demselben Datum, sowie der des Erzbischofs von Gnesen und der Bischöfe von Posen und Wladyslaw, seine Prokuratoren in Rom auf, da der Herzog offenbar an eine Gemigthuung nicht ernstlich denke, sondern vielmehr auf den nahen Tod des Papstes und einen ihm günstigeren Nachfolger spekulire, dahin zu wirken, dass der Papst dem Herzoge mit einem Anrufen der weltlichen Gewalt drohe und den Erzbischof von Gnesen, sowie den Bischof von Wladyslaw bevollmächtige, alle Kirchen, auf welche der Herzog ein Recht habe, von ihren Verpllichtungen gegen den Herzog zu entbinden, ebenso seine Vasallen, bis er sich vom Bann gelöst habe, ihres Eides zu entbinden und die Exekution den nächsten Verwandten und präsumtiven Nachfolgern, die sich unter Vertreibung des Herzogs jetzt schon in den Besitz ihrer einstigen Erbschaft setzen dürften, zu übertragen, und falls diese das ablehnen sollten, andern Fremden, wenn nicht der Papst andere wirksamere Mittel kenne. Uebrigens gebrauche der Herzog jetzt eine neue Form der Schädigung der Kirche, indem er auf den occupirten Besitzungen der Kirche die Waldungen niederschlagen lasse (Stenzel vermuthet in einer Anm. hierzu, schwerlich mit Unrecht, es seien hiermit die Neugründungen deutscher Dörfer auf dem strittigen Territorium gemeint, wie ja auch sonst die deutschen Colonisten als exstirpatores silvarum bezeichnet würden). Um den Herzog auf andre Gedanken zu bringen, würden vielleicht auch päpstl. Mandate an seine Anhänger unter der Geistlichkeit, den Abt von St. Vincenz, die 4 Minoritenconvente (Breslau, Schweidnitz, Brieg und Neisse), Bernard von Kamenz, Notar Peter u. A. wirksam sein, manche Minoritenkonvente, wie die in Gross-Glogau, Ober-Glogau und Oppeln, beobachteten jetzt schon die Bannsentenzen.

Aus den Acta Thome bei Stenzel, Bisthumsurk. 212.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.